... ist Ansprechpartner
für ratsuchende Personen, die sich an sie wenden
für ratsuchende Personen, die sich an sie wenden
zu psychischen, physischen, sexuellen Grenzüberschreitungen
zum weiteren Vorgehen gemäß der Verfahrensweise in ihrer Richtlinie
über Beratungseinrichtungen und weist auf entsprechende Behörden und Meldepflichten hin
Ein eingetragener Mediator und eine Seelsorgerin stehen als Erstansprechpersonen mit langjähriger Erfahrung zur Verfügung. Vertraulich und auf Wunsch auch anonym.
Bei welchen Vorfällen hilft die Ombudsstelle?
Die Ombudsstelle berät und unterstützt, wenn du
- im Wirkungsbereich einer FKÖ-GemeindeDu wendest dich in einer sehr schwierigen und schmerzlichen Situation an uns. Das erfordert viel Mut und Überwindung. Deshalb hören wir dir aufmerksam zu und vermitteln Ruhe. Ohne dein Einverständnis geben wir keine Informationen weiter oder setzen gar irgendwelche Schritte.
Wenn du uns dazu beauftragst, sprechen wir mit der Gemeindeleitung. Falls die Gemeindeleitung betroffen sein sollte, wenden wir uns an die Leitung des betreffenden Gemeindebundes.
Die verantwortliche (nicht involvierte) Leitungsperson wird von uns informiert und beraten. Falls eine Straftat vorliegt, muss die Leitung die Kinder- und Jugendhilfe und/oder die Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) informieren. Dies ist auch notwendig, wenn die Eltern bzw. Sorgeberechtigten im Verdacht stehen.
Dieses Gespräch führt eine unabhängige, qualifizierte Fachkraft (z.B. Psychologin, Kinder- und Jugendhilfe), bei Minderjährigen mit Anwesenheit der (nicht involvierten) Erziehungsberechtigten.